Arbeitsfelder im ambulanten Bereich
„Ob drinnen oder draußen, unsere ambulanten Hilfen wirken dort, wo sie gebraucht werden“
Nach § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
Der Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie, seine Verselbständigung fördern. Das Kind oder der Jugendliche wird als Einzelperson wahr- und ernstgenommen und gleichzeitig in seiner Verbindung zu seinem familiären oder sozialen Umfeld gesehen und dementsprechend wird mit Ihm gemeinsam pädagogisch gearbeitet.
Methodisch wird dies u. a. durch Erlebnispädagogik, Netzwerk-, und Biografiearbeit von uns unterstützt. Grundlage hierfür ist eine tragfähige Arbeitsbeziehung zwischen Pädagogen und Kind/Jugendlichen.
Nach § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen. Dabei besuchen unsere sozialpädagogischen Familienhelfer die Familien regelmäßig in ihrer Wohnung. Bei ihren regelmäßigen Kontakten erleben die Familienhelfer die vorliegenden Probleme unmittelbar und suchen vor Ort gemeinsam mit den Familien nach nahe liegenden und passenden Lösungen. Den Familien soll die Verantwortung für die Bewältigung ihrer vielfältigen und gehäuften Probleme nicht abgenommen werden, sondern nach dem Konzept der Hilfe zur Selbsthilfe zu eigenen Lösungen angeregt werden, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Methodisch arbeiten wir in der SPFH erfolgreich u. a. mit folgenden handlungsleitenden und erlebnisintensiven Konzepten:
- Familienkonferenzen nach Gordon
- Videohometraining-Ausgebildetete Viedohometrainer nutzen gemeinsam mit dem Hilfeadressaten die Kraft des Bildes
- systemische Beratung und Therapie; wir gehen davon aus dass jeder
von sich selbst heraus, einen ädaquaten Lösungsimpuls in sich trägt. - Netzwerkarbeit, Sozialraumarbeit, multidiziplinäre Vernetzung
- Sozialpädagogische Beratung u. a. zu den folgenden Themen:
- Erziehung, Erziehungsziele und pädagogische Grundhaltung
- implizite Motive bei der Erziehung, zur eigenen Biografie und zum
Rollenverständnis innerhalb der Familie, Freundeskreis und Gesellschaft - Darüber hinaus beraten wir in Alltagsfragen, wie zum Beispiel bei
finanzielle Absicherung der Familie und zu Fragen der
Gesundheitsfürsorge (siehe auch den 13. Kinder u. Jugendbericht der BRD
2009)
Nach § 34,3. SGB VIII Betreutes Einzelwohnen
Hilfe zur Erziehung in einer betreuten Wohnform soll Jugendlichen durch Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Wir als Träger mieten dafür eine geeignete Wohnung an und betreuen den Jugendlichen bei allen für ihn wichtigen Angelegenheiten. Pädagogisches Ziel ist es, das die Jugendlichen mit der Volljährigkeit befähigt sind, eigenständig einen Haushalt zu führen und einen regelmäßigen Tagesablauf nachgehen.
Nach § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit beeinträchtigt ist bzw. sie von einer solchen Beeinträchtigung bedroht sind und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Nach § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Einem jungen Menschen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig sind.
Alle diese Hilfeformen sind so komplex wie das Leben selbst und müssen daher ohne vorgefertigte Rezepte immer wieder individuell auf die jeweilige Familie abgestimmt und ausgestaltet werden.